Feuerwehr
Regierung von Unterfranken bestätigt neuen Kreisbrandrat Martin Spilger

Nach seiner offiziellen Bestätigung durch die Regierung von Unterfranken überreichte Landrat Jens Marco Scherf dem neuen Kreisbrandrat Martin Spilger die von Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann unterzeichnete Bestellungsurkunde.  | Foto: Winfried Zang
  • Nach seiner offiziellen Bestätigung durch die Regierung von Unterfranken überreichte Landrat Jens Marco Scherf dem neuen Kreisbrandrat Martin Spilger die von Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann unterzeichnete Bestellungsurkunde.
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Nach seiner Wahl zum neuen Kreisbrandrat des Landkreises Miltenberg ist Martin Spilger nun auch offiziell im Amt: Landrat Jens Marco Scherf überreichte ihm nach der Bestätigung durch die Regierung von Unterfranken die Bestellungsurkunde.
Spilger war vor wenigen Wochen mit überwältigender Mehrheit von den Kommandantinnen und Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren zum Nachfolger des verstorbenen Kreisbrandrats Meinrad Lebold gewählt worden. Die Bestätigung des Kreisbrandrats durch die Regierung ist in Artikel 19, Absatz 6, des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geregelt, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister dagegen müssen vom Landratsamt bestätigt werden.
Spilger, der auf sechs Jahre bis zum 31. Mai 2028 gewählt ist, kann nun die Kreisbrandinspektion nach seinen persönlichen und fachlichen Vorstellungen zusammenstellen – sowohl die Personalien der Kreisbrandinspektoren wie auch die der Kreisbrandmeister. Spilger erklärte, dass der Bereich 2 (Südlandkreis) weiterhin mit Kreisbrandinspektor Hauke Muders besetzt sein werde, der Bereich 3 (Nordlandkreis) mit Kreisbrandinspektor Albert Klug. Eine neue dritte Stelle für einen Kreisbrandinspektor werde er mit Patrik Walter besetzen, der vor allem für die Ausbildung verantwortlich sein wird. Walter ist derzeit noch Kreisbrandmeister für die Ausbildung; er wird zum Kreisbrandinspektor ernannt, sobald er die notwendige Qualifikation erworben hat. Ebenso besteht Einvernehmen zwischen Landrat und Kreisbrandrat, dass neben der Ausbildung auch der Katastrophenschutz eine noch größere Aufmerksamkeit bekommen wird.

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