Informationsveranstaltung für junge Familien
Erbbaurecht im neuen Baugebiet in Bürgstadt –

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Bürgstadt – Der CSU Ortsverband Bürgstadt veranstaltete eine Informationsveranstaltung zum Erbbaurecht, um insbesondere junge Familien über alternative Möglichkeiten der Wohneigentumsbildung mit geringem Kapitalgrundstock zu informieren. Die Veranstaltung fand in einem hybriden Format statt: insgesamt 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten den Vortrag – teils online, teils im Adler Landhotel, wo der Referent per Leinwand zugeschaltet wurde.
Rechtsanwalt Florian Swars, der den Vortrag im Auftrag des Deutschen Erbbaurechtsvereins hielt, erklärte detailliert die Vorteile und Rahmenbedingungen dieser Finanzierungsform. Besonders hervorgehoben wurde, wie das Erbbaurecht eine deutliche finanzielle Entlastung schaffen kann, indem es den teuren Grundstückskauf ersetzt. Dies kann insbesondere für junge Familien mit begrenztem Eigenkapital eine attraktive Möglichkeit sein.
Ein häufig geäußertes Bedenken zum Erbbaurecht konnte dabei ausgeräumt werden – insbesondere die Annahme, dass nach Ablauf der üblichen 99 Jahre das Gebäude automatisch an den Grundstückseigentümer / Erbbaurechtsgeber fällt. Tatsächlich gibt es vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die eine faire Entschädigung oder eine Verlängerung des Erbbaurechts ermöglichen.
Ein weiteres wichtiges Signal kam von der Kapellenstiftung, die Interesse daran gezeigt hat, das Erbbaurecht in Bürgstadt zu ermöglichen.
Zum Abschluss betonte Max-Josef Eck, Vorsitzender des CSU Ortsverbands Bürgstadt, dass der Vortrag verdeutlicht habe, wie wichtig es sei, sich als CSU-Fraktion noch intensiver mit dem Thema Erbbaurecht auseinanderzusetzen, um das Ziel der Wohneigentumsförderung – insbesondere für junge Familien – zu realisieren.
Die Veranstalter zeigten sich mit der Teilnehmerzahl und dem Interesse an diesem speziellen Thema sehr zufrieden und planen, den Austausch zu diesem wichtigen Thema weiterzuführen.



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