Corona-Test
Schnelltestzentrum Wörth an sieben Tagen pro Woche geöffnet

Dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger entsprechend werden von Montag, 11. Oktober, an die Betriebstage des Schnelltestzentrums am Wika-Kreisel in Wörth um Feier- und Sonntage erweitert. Das Testzentrum ist somit ab dem genannten Tag an sieben Tagen in der Woche jeweils von 9 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr geöffnet.

Die Bürgertests müssen allerdings aufgrund der seit Montag geltenden neuen Testverordnung in der Regel selbst bezahlt werden. Diese kostenpflichtigen Tests sind allerdings im Schnelltestzentrum Wörth - ebenso wie im PCR-Testzentrum in Miltenberg - nicht möglich, denn hier werden nur kostenlose Tests für folgende Personengruppen vorgenommen:
• Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Nachweis: amtliches Lichtbilddokument, Jugendliche beschränkt bis 31. Dezember 2021)
• Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (Nachweis: Bescheinigung des Arztes)
• Studierende, die mit einem nicht vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfstoff geimpft wurden (Nachweis: Studentenausweis oder Immatrikulationsausweis beschränkt bis 31. Dezember 2021) • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben (Nachweis: Bescheinigung der durchführenden Stelle der Studie) • Infizierte und Kontaktpersonen (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts,)
• Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Nachweis: Bescheinigung der zu besuchenden Einrichtung) • Beschäftigte von Pflegeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers).
Die Testung ist nur nach Terminbuchung unter https://wam.ecocare.center/ möglich.

Personen, die sich testen lassen wollen, aber nicht zu oben genannten Gruppen gehören, können dies in Apotheken tun (www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/). Die Kosten hierfür müssen die zu Testenden selbst tragen oder sich bei ihrem Hausarzt nach einer privatrechtlichen Abrechnung erkundigen.

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