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Nachlassplanung für Waffenbesitzer: Was tun die Erben mit erlaubnispflichtigen Waffen?

Im Erbfall gehen Waffen grundsätzlich als Teil der Erbmasse an die Erben über. Doch ohne die nötige Erlaubnis stehen die Erben oft vor bürokratischen Hürden. Laut Waffengesetz sind sie verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde zu melden.  | Foto: Quelle: Tomicek/LBS - TRD Pressedienst
  • Im Erbfall gehen Waffen grundsätzlich als Teil der Erbmasse an die Erben über. Doch ohne die nötige Erlaubnis stehen die Erben oft vor bürokratischen Hürden. Laut Waffengesetz sind sie verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde zu melden.
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  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/BNP) Für viele Jäger, Sportschützen und Sammler gehört der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen zum Alltag. Doch was geschieht mit dem Waffenbestand nach dem Tod des Besitzers? Eine frühzeitige und sorgfältige Planung des Nachlasses kann nicht nur rechtliche Konflikte vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt wird.

Gesetzliche Regelungen und Pflichten der Erben
Im Erbfall gehen Waffen grundsätzlich als Teil der Erbmasse an die Erben über. Doch ohne die nötige Erlaubnis stehen die Erben oft vor bürokratischen Hürden. Laut Waffengesetz sind sie verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Danach bleibt eine einmonatige Frist, um über die Zukunft der Waffen zu entscheiden – sei es durch Verkauf, Vernichtung oder eine sichere Lagerung. Diese Prozesse sind jedoch häufig mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden.

Testamentarische Lösungen
Um Erben zu entlasten, empfiehlt sich ein Vermächtnis im Testament, das klar regelt, wer die Waffen erhalten soll. Idealerweise sollte diese Person selbst berechtigt sein, Waffen zu besitzen, um die komplexen Abläufe zu minimieren. Eine weitere Überlegung ist, den Waffenschrank zusammen mit den Waffen zu vererben, da für deren sichere Aufbewahrung strikte Regeln gelten.

Sichere Zugangsregelungen
Ein häufig unterschätztes Problem ist die Zugangsberechtigung zum Waffenschrank. Um die Sicherheit zu gewährleisten, darf der Code oder Schlüssel zu Lebzeiten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Rechtlich unbedenkliche Lösungen umfassen beispielsweise die Aufbewahrung der Zugangsdaten in einem Bankschließfach oder deren Verwaltung über spezialisierte digitale Nachlassdienste.

Fazit
Wer Waffen besitzt, sollte nicht nur über den Umgang zu Lebzeiten nachdenken, sondern auch über die Regelungen für die Zeit danach. Eine durchdachte Nachlassplanung sorgt dafür, dass der eigene Wille respektiert wird und Erben nicht überfordert werden. Weitere Informationen und individuelle Beratung finden Interessierte bei Experten im Erb- und Waffenrecht. Hier geht es zur Vollversion mit allen Quellen

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