Kostenerstattung
Frist für die Fahrtkostenrückerstattung ab der elften Jahrgangsstufe und der Berufsschule
Schülerinnen und Schüler, die bisher noch keinen Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr gestellt haben, können diesen noch bis zum 31. Oktober 2024 einreichen. An diesem Tag endet die Frist für die Antragstellung, so dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Dieser Termin gilt für alle, die im vergangenen Schuljahr 2023/2024 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 oder die Berufsschule besucht haben und...