Personaldienstleistung
Zeitarbeit – besser als ihr Ruf?!
1960 wurde das erste Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland eröffnet, und im Jahr 1972 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeführt. Seitdem hat sich in der Branche der Personaldienstleister unglaublich viel getan – auch zum Wohle der Arbeitnehmer, die in dieser Branche beschäftigt sind. Denn leider halten sich bis heute immer noch Aussagen wie: „Das sind doch alles Ausbeuter und Sklaventreiber“ hartnäckig. Was definitiv nicht stimmt.
Eine Zeitarbeitsfirma ist ein Arbeitgeber wie jeder andere auch. Nur eben mit der Besonderheit, dass ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma extern in einem Unternehmen eingesetzt ist.
Zudem muss jeder, der ein Personaldienstleistungsunternehmen gründen will, zunächst eine Erlaubnis beim jeweils zuständigen Landesarbeitsamt beantragen. Die Regionaldirektionen der Bundesarbeitsagentur prüfen Personaldienstleister übrigens regelmäßig, ob diese auch korrekt arbeiten. Ist das nicht der Fall, kann das, je nachdem wie massiv die Verstöße sind, bis zur Schließung des Unternehmens und dem Entzug der Erlaubnis führen.
Zeitarbeitsfirmen sind tarifgebunden
Bereits seit dem 01.04.2004 gibt es auch in der Personaldienstleistung Tarifverträge. Diese wurden über die Jahre hinweg immer wieder angepasst. Die Entlohnung erfolgt anhand der Entgeltstufen. In der niedrigsten Entgeltstufe E1, in der ungelernte Kräfte in der Regel eingruppiert werden, beträgt der derzeitige Stundenlohn 9,96 €uro. Dazu kommen die jeweiligen Branchenzuschläge – je nachdem, wo der Mitarbeiter eingesetzt ist.
Außerdem gibt es noch Schichtzuschläge, Überstundenzuschläge etc.pp
Dazu kommen Zulagen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zudem gibt es auch in der Personaldienstleistung Unternehmen, die einen Zuschuss zum Fahrtgeld und den sogenannten Verpflegungsmehraufwand zahlen. Die Zeiten, in denen Leiharbeitnehmer lediglich „billige Arbeitskräfte“ waren, sind definitiv vorbei. Der Mindestlohn in der freien Wirtschaft beträgt im Übrigen derzeit 9,35 €uro.
Wie jeder andere Arbeitnehmer auch hat auch ein Zeitarbeitnehmer übrigens Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem gilt auch für eine Leiharbeitsfirma das Kündigungsschutzgesetzt. Leiharbeitnehmer sind definitiv kein Freiwild, sondern Mitarbeiter wie jeder andere auch – auch wenn sich dieses Vorurteil hartnäckig hält.
Natürlich sind Personaldienstleister auch dazu verpflichtet, sogenannte Branchenmindestlöhne zu zahlen, wie das bei den Malern und den Elektrikern beispielsweise der Fall ist. Auch das wird von den Regionaldirektionen bei den Prüfungen kontrolliert.
Zeitarbeit als Chance sehen, Stichwort: Übernahme
Viele Arbeitnehmer, die im sogenannten „ersten Arbeitsmarkt“ keine Chance hätten, bekommen diese wiederum in der Personaldienstleistung. Dazu zählen insbesondere ältere Arbeitnehmer und Menschen, deren Lebensläufe, sagen wir mal, Unregelmäßigkeiten haben.
In einem Zeitarbeitsunternehmen und beim Kunden haben solche Menschen die Gelegenheit sich zu beweisen. Es gab schon genug Mitarbeiter, die eigentlich als „hoffnungslose Fälle“ galten und von einem Kunden in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wurden.
Zudem hat nicht nur der Kunde – also der Entleihbetrieb – während des Einsatzes die Chance, sich den potenziellen Mitarbeiter ganz genau anzuschauen. Das gleiche gilt auch umgekehrt. Wenn es so gar nicht passt, kann man als Arbeitnehmer eines Personaldienstleistungsunternehmens durchaus darum bitten, bei einem anderen Kunden eingesetzt zu werden. In der Regel wird dieser Bitte auch nachgekommen. Denn kein Zeitarbeitsunternehmen möchte einen guten und zuverlässigen Mitarbeiter verlieren.
Rechtlich gesehen sind Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmen übrigens nicht schlechter gestellt als Mitarbeiter ihres Einsatzunternehmens. Sie können beispielsweise die Kantine genauso nutzen wie „feste Mitarbeiter“ und werden auch über freie Stellen informiert.
Der Entleihbetrieb hat gegenüber dem Arbeitnehmer der Zeitarbeit lediglich Weisungsbefugnis, der Arbeitsvertrag wurde aber mit dem Personaldienstleister abgeschlossen. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis.
Vielseitigkeit ist das A & O der Zeitarbeit
Die Besonderheit einer Beschäftigung in der Personaldienstleistung sind für einen externen Mitarbeiter die wechselnden Einsätze bei verschiedenen Unternehmen. Sicher, das ist nicht für jeden etwas. Wer sich allerdings auf das Abenteuer einlässt, kann sehr viel dazu lernen und vielleicht auch in Aufgabengebiete reinschnuppern, die man sich vorher in der Form so nicht zugetraut hätte. Gerade für Berufseinsteiger bietet die Personaldienstleistung enorme Perspektiven, erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Zeitarbeit vs. Werkvertrag
Als in einem großen Schlachtereibetrieb es urplötzlich zu gehäuften Coronafällen kam, standen auf einmal auch wieder die Werkverträge im Fokus der Öffentlichkeit und im gleichen Zuge (natürlich) auch die Zeitarbeit. Dabei unterscheiden sich beide Beschäftigungsformen grundlegend. Viele Mitarbeiter von Subunternehmen– besonders in der fleischverarbeitenden Industrie – stammen aus Osteuropa und sind über sogenannte Werkverträge beschäftigt. Ganze Geschäftsbereiche werden von Unternehmen outgesourct und so gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen der Zeitarbeit ausgehebelt.
Die Weisungsbefugnis bleibt bei einem Werkvertrag beim Subunternehmer. Die Grenzen zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag sind allerdings oft fließend und lassen sich nicht klar abgrenzen. Hier müssen die Vertragsverhältnisse ganz genau geregelt werden.
In der Fleischindustrie sind Werkverträge übrigen ab dem 01. Januar 2021 verboten und zwar in den Geschäftsbereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung.
Autor:Miriam Weitz aus Obernburg am Main |
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