Polizeibericht
Neckar-Odenwald-Kreis | Missglückter Einbruch, PKW durch herabfallende Eisplatte beschädigt, Ein Leichtverletzter und rund 5.000 Euro Schaden
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 28.02.2023
Walldürn: Missglückter Einbruch - Zeugen gesucht
Unbekannte Täter versuchten zwischen dem 20. Januar und dem 23. Februar in Walldürn in das Gebäude einer dort ansässigen Firma einzubrechen. Die Täter versuchten, eine Tür im Außenbereich der Firma in der Dr.-August-Stumpf-Straße aufzuhebeln. Als dies nicht gelang, drückten sie einen geschlossenen Rollladen gewaltsam nach oben. Hierbei entstand Sachschaden in unbekannter Höhe. Ins Innere gelangten sie nicht. Zeugen, die Hinweise zum Tathergang geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Walldürn unter der Telefonnummer 06282 926660 in Verbindung zu setzen.
Osterburken: PKW durch herabfallende Eisplatte beschädigt
Am Montagmorgen kam es in Osterburken aufgrund einer herabfallenden Eisplatte zu einem Verkehrsunfall. Der LKW, von dem sich die Eisplatte löste, befuhr gegen 6.30 Uhr die Landesstraße 582 von Bofsheim kommend in Richtung Eberstadt. Die geschädigte PKW-Lenkerin befuhr die L 582 in entgegengesetzter Richtung mit ihrem Toyota Aygo. Als sich die beiden Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden, löste sich die Eisplatte vom Auflieger der Sattelzugmaschine und fiel auf die Scheibe des Toyotas. Hierbei entstand Sachschaden in Höhe von rund 600 Euro. Das Polizeirevier Buchen, Telefonnummer 06281 9040, sucht Zeugen, die Hinweise zum Verursacherfahrzeug geben können.
Haßmersheim: Ein Leichtverletzter und rund 5.000 Euro Schaden nach Verkehrsunfall
Ein Leichtverletzter sowie rund 5.000 Schaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Montagnachmittag in Haßmersheim zugetragen hat. Gegen 15 Uhr befuhren die 59-jährige Fahrerin eines Renaults sowie der 48-jährige Fahrer eines Audis in entgegengesetzter Richtung die Siegelsbacher Straße. Die Renault-Fahrerin verließ die Vorfahrtstraße an der Einmündung nach links in die Heinsheimer Straße und übersah hierbei mutmaßlich, dass der Audi-Fahrer vorfahrtsberechtigt war. Durch die Kollision der beiden Fahrzeuge wurde der 48-Jährige leicht verletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 5.000 Euro an beiden Fahrzeugen.
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