Sozialleistungen
Geflüchtete sollen künftig Leistungen vom Jobcenter beziehen
Nach einem aktuellem Gesetzesentwurf sollen Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, künftig statt Asylsozialleistungen Leistungen des Jobcenters beziehen. Hierauf bereitet sich das Landratsamt Miltenberg in engem Austausch mit dem Jobcenter vor.
Anders als beim Bezug von Asylsozialleistungen ist es für den Leistungsbezug im Jobcenter unbedingt erforderlich, dass alle Leistungsempfangenden schon einen Aufenthaltstitel oder stattdessen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung haben. Mit einer solchen Bescheinigung weisen Ausländer das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach.
Für Personen, die beim Landratsamt noch keinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, findet sich das mehrsprachige Antragsformular auf der Internetseite des Landkreises Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Ukrainehilfe/AufenthaltsrechtderFluechtlinge.aspx .
Für Personen bis zum 16. Lebensjahr steht ein verkürztes Antragsformular zur Verfügung. Dem Antrag ist eine Kopie des Passes beizufügen.
Die Ausländerbehörde im Landratsamt wird sich in den kommenden Tagen noch spezieller auf die Fertigung und Aushändigung von Fiktionsbescheinigungen fokussieren. Mit dieser Bescheinigung soll es möglich sein, einen Antrag auf SGBII-Leistungen beim Jobcenter zu stellen. Frühester Leistungsbeginn ist der 1. Juni 2022. Hierfür ist nur ein einziger Antrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zu stellen.
Soweit kein Antrag beim Jobcenter gestellt wird, werden weiter Asylsozialleistungen vom Landratsamt gewährt. Personen, die nicht in die Altersspanne von 15 bis 65 Jahre fallen und die auch nicht mit Angehörigen eine Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter bilden können, erhalten dem Gesetzesentwurf
nach weiterhin Sozialleistungen vom Landratsamt.
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