Corona-Impfung
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist so nicht umsetzbar! Landrat Scherf: Pflege nicht im Regen stehen lassen – Impfpflicht für alle oder keine!

Bezüglich der am 16. März 2022 nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft tretenden Impfpflicht für Mitarbeiter*innen von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen unterstützt Landrat Jens Marco Scherf die kritische Haltung des Bayerischen Landkreistags gegenüber dieser auf wenige beschränkten Impfpflicht: „Wenn die in der Pflege arbeitenden Menschen eines verdient haben, dann ist es die Solidarität und Unterstützung der gesamten Gesellschaft. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur entweder eine Impfpflicht für alle oder eben keine geben. Mit der aktuellen Regelung steht wieder die Pflege und viele engagierte und erschöpfte Fachkräfte alleine im Regen!“ Landrat Scherf fordert ebenso einen realistischen Blick auf die Folgen des Verlusts weiterer Fachkräfte: „Auch wenn die Impfquote im Pflegebereich im Schnitt bei etwa 90% und damit deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung liegt, muss uns allen bewusst sein: Nach den schweren zwei Jahren in der Pandemie kann ganz besonders der Pflegebereich nicht den Verlust weiterer Fachkräfte ertragen. Nun die Verantwortung für die anstehende Freistellung von Pflegefachkräften auf die eh schon vollkommen überlasteten Gesundheitsämter zu schieben, ist ein Hohn“, so Landrat Scherf, der eine klare und verlässliche Linie fordert: „Impflicht für alle oder keine, stattdessen eine konsequente Information der gesamten Bevölkerung über die Notwendigkeit der Impfung!“

Hier die Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags:
Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, kritisiert den Vollzugsaufwand bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Ohne Vorgaben des Bundes zur Auslegung des Gesetzes werden die Gesundheitsämter den Vollzug nicht leisten können! Die Ämter arbeiten ohnehin schon seit Monaten am Limit! Die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums „Pflegekräfte können weiterarbeiten, bis das Gesundheitsamt entscheidet“ verlagert die Verantwortung komplett auf die Gesundheitsämter. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach macht sich hier einen schlanken Fuß“, so Bernreiter. „Zusätzliches qualifiziertes Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen ist nicht vorhanden.“

Am 16. März 2022 tritt nach dem Infektionsschutzgesetz die Impfpflicht für Mitarbeiter von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte Mitarbeiter neu eingestellt werden und für bereits beschäftigte Mitarbeiter müssen die Arbeitgeber einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln. „Je nach Anzahl von Einrichtungen und der jeweiligen Impfquote unter den Mitarbeitern in einem Landkreis sprechen wir hier von Fällen im dreistelligen Bereich, bei denen sich das Verwaltungsverfahren über Wochen hinziehen kann“, erläutert Präsident Bernreiter.

Zum Schutz der vulnerablen Personengruppe der hochbetagten Bewohner in Alten- und Pflegeheimen befürwortet der Bayerische Landkreistag grundsätzlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht. „Wir haben das aber immer nur als Vorstufe zu einer zeitnah kommenden allgemeinen Impfpflicht gesehen“, stellt Präsident Bernreiter klar. „Wenn die allgemeine Impfpflicht aus welchen Gründen auch immer vom Bund jetzt nicht auf den Weg gebracht werden kann, muss das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in jedem Fall ausgesetzt werden, zumindest bis vom Bund praktikable und unbürokratische Vollzugshinweise vorgelegt werden. Ansonsten verliert die Politik an Glaubwürdigkeit!“, so Präsident Bernreiter abschließend.

Der Bayerische Landkreistag

Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirkstag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Andrea Degl die Geschäftsstelle.

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