Private Pflege von Verwandten, Freunden, Nachbarn
Angehörigenpflege: nicht ohne die gesetzliche Pflichtberatung
Angehörigenpflege: nicht ohne die gesetzliche Pflichtberatung Angehörige, Freunde oder Bekannte sind nach wie vor der größte „Pflegedienst“, wenn es darum geht, die Versorgung eines geliebten Menschen zu Hause zu übernehmen. Jedoch: Wenn kein ambulanter Pflegedienst involviert ist, sieht sieht der Gesetzgeber gemäß §37 Abs. 3 SGB XI (11. Buch im Sozialgesetzbuch) vor, dass regelmäßige Pflegeberatungen durch speziell geschulte Pflegefachkräfte stattfinden müssen. Diese Beratungen dienen der...