Cabrio, SUV und Co. werfen sich zum Frühjahr gern mal in Schale

Nicht jedes Teil ist für die allgemeine Nutzung im Straßenverkehr geeignet, auch wenn es im Internet perfekt angepriesen wird und gut zum eigenen Automobil und persönlichen Image passen würde. | Foto: Hankook/TRD
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  • Nicht jedes Teil ist für die allgemeine Nutzung im Straßenverkehr geeignet, auch wenn es im Internet perfekt angepriesen wird und gut zum eigenen Automobil und persönlichen Image passen würde.
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(TRD) Mit dem Frühlingsstart wechseln viele Autoschlüssel ihre Besitzer. Schnell sitzt man in einem „neuen“ gebrauchten Cabrio oder SUV.

Der Markt zum verschönern, verfeinern und herumbasteln an Kraftfahrzeugen wird dabei immer interessanter und komplexer. Nicht jedes Teil ist für die allgemeine Nutzung im Straßenverkehr geeignet, auch wenn es im Internet perfekt angepriesen wird und gut zum eigenen Automobil und persönlichen Image passen würde.

Viele Anbauteile haben dabei oft so ihre Tücken und neue Bordelektronik kommt dazu.

Was steckt eigentlich hinter Begriffen wie Allgemeine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, ECE-Genehmigung, Teilegutachten oder Bauartgenehmigung? Die wenigsten haben hier wirklich den Überblick. Sachverständigenorganisationen können dem helfen, der es genau wissen will, welches Bauteil für welches Fahrzeug und unter welchen Bedingungen zulässig und sicher ist.

Spoiler, Spiegel und Frontschutzbügel
Bei Front- und Heckspoilern sollte es klar sein, dass ein Nachweis der Zulässigkeit geführt werden muss. Heckspoiler aus Aluminium beispielsweise mit schmalen Streben und Profilen wurden seit über zehn Jahren aufgrund ihres Verletzungsrisikos bei einem Unfall als gefährlich eingestuft und verboten. Bereits in Umlauf befindliche Prüfzeugnisse wurden vom Kraftfahrtbundesamt zurückgezogen. Nicht selten werden Prüfingenieure mit Umrüstungswünschen im Bereich der Spiegel konfrontiert. Die notwendige Bauartgenehmigung beinhaltet laut einer Fachzeitschrift die Einhaltung der vorgeschriebenen Reflektionsfläche. Der Nachweis über die Einhaltung der vorgeschriebenen Sichtfläche ist abhängig davon, wo der Spiegel angebracht wird.

Bei Austauschlösungen mit abweichender Positionierung ist der Nachweis nur sehr schwierig zu erbringen. Zusätzlich kommen bei den meisten Spiegelanbindungen spezielle Adapterplatten zum Einsatz, weshalb bei der Veränderung in diesem Bereich nicht mehr von einer sicheren Befestigung ausgegangen werden kann. Um Felgen aufzuwerten, werden von einigen Tuning-Fans Felgenringe nach Demontage zwischen Felge und Reifen geklemmt. Die farbliche Hervorhebung soll die Felge optisch aufwerten und der Kunststoff oder Gummireif soll den Felgenrand vor Beschädigungen schützen. Da diese Ringe direkt in den Verbund zwischen Felgen und dem Reifen eingreifen, kann nach Ansicht von Fachleuten nicht mehr von einer Luftdichtheit ausgegangen werden, was in unabhängigen Tests auch von einer Prüforganisation bestätigt wurde. Zusätzlich besteht durch die auftretende Reibung zwischen Ring und Reifen die Gefahr, dass der Reifen Schaden nehmen könnte. Bei Fahrzeugen mit sogenannten Spinning Wheels, also Felgen auf denen sich verchromte Metall und Kunststoffteile in oder auf den Felgen von Kraftfahrzeugen drehen, besteht Gefahr durch auftretende Fliehkräfte. Kommt das Fahrzeug zum Stehen, dreht sich der Spinner zunächst weiter. Es sieht so aus, als würde sich das Rad im Stand weiterdrehen. Diese Bauteile sind in Deutschland nicht erlaubt. Es sollen keinerlei Nachweise existieren, wie sich diese rotierenden Körper verhalten. Durch auftretende Fliehkräfte besteht die Gefahr, dass durch große Schwingungsenergie die Fahrdynamik beeinflusst wird und schlimmstenfalls diese Körper sogar abreißen könnten. Ebenso bei Heckflügeln und Frontschutzbügeln sollte man einige Regeln beachten. Der Anbau wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Faktisch müssen solche Systeme von bestimmten Bauteilen seit dem 1 Juni 2008 einer EU-Verordnung nach dem Fußgängerschutz und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern entsprechen. Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung oder einem nachträglich angebauten System, welches nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurde, gilt kein Bestandsschutz. Sie sind nicht mehr zulässig. Frontschutzsysteme, die dieser Verordnung entsprechen, sollen enger an der Fahrzeugkontur anliegen. Die Befestigungspunkte sollen dabei so dimensioniert sein, dass sie im Falle eines Aufpralls definiert brechen und durch diese energieabsorbierende Maßnahme andere Verkehrsteilnehmer nicht übermäßig geschädigt bzw. verletzt werden sollen.

Bordelektronik wird im Innenraum nachgerüstet
Neben der mobilen Unterhaltungselektronik, Einparkhilfen, Dashcams und Navigationsgeräten rücken nun neue Diagnose Bordwerkzeuge in das Blickfeld des Fahrers. Das sind beispielsweise Echtzeitinformationen zu Motordrehzahl, Luftmengenmesser, Geschwindigkeit, Kraftstoffverbrauch, Routenanalysen. Auch Assistenzfunktionen zum Aufspüren von Fehlern sowie Wartungsintervalle zu Motorölwechsel, Wassertemperatur, Fahrmüdigkeit und Routenanalyse sind vorhanden. Weiherhin kann man damit eine umfassende Diagnose von Motorumdrehungen und Spritverbrauch sowie das Auslesen und Löschen von allgemeinen Fehlercodes ausführen. Beispielsweise sollen damit Änderungen am Status der Motorkontrolllampe möglich sein, wobei die Anzahl der Diagnoseinformationen abhängig vom Fahrzeugtyp ist und speziell die Löschfunktion der Motorkontrolllampe nur mit kostenpflichtigen Applikationen möglich sein soll.

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