Waffensammler

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Im Erbfall gehen Waffen grundsätzlich als Teil der Erbmasse an die Erben über. Doch ohne die nötige Erlaubnis stehen die Erben oft vor bürokratischen Hürden. Laut Waffengesetz sind sie verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde zu melden.  | Foto: Quelle: Tomicek/LBS - TRD Pressedienst

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Nachlassplanung für Waffenbesitzer: Was tun die Erben mit erlaubnispflichtigen Waffen?

(TRD/BNP) Für viele Jäger, Sportschützen und Sammler gehört der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen zum Alltag. Doch was geschieht mit dem Waffenbestand nach dem Tod des Besitzers? Eine frühzeitige und sorgfältige Planung des Nachlasses kann nicht nur rechtliche Konflikte vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt wird. Gesetzliche Regelungen und Pflichten der Erben Im Erbfall gehen Waffen grundsätzlich als Teil der Erbmasse an die Erben über. Doch...