Impfpflicht
Einrichtungsbezogene Impflicht tritt in Kraft
Das Landratsamt Miltenberg macht darauf aufmerksam, dass auch im Landkreis Miltenberg seit dem 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen ist. Zuständig ist als örtliche Behörde das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Betriebsstätte der Einrichtung oder des Unternehmens befindet. Betroffen ist der Personenkreis, der in Einrichtungen und Unternehmen gemäß Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes tätig ist. Demnach gilt, dass seit 15. März Neukräfte nur nach...