Neue Datenschutzgrundverordnung
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als direkt anwendbares Recht in Deutschland, woraufhin sich auch die bestehenden Datenschutzgesetze in Deutschland bzw. Bayern geändert haben und ändern werden. Insbesondere die damit zusammenhängenden und weitreichenden Verfahrensänderungen erfordern eine Umstellung bestehender Organisationsformen und Verwaltungsabläufe in der Vereinsarbeit. Das Landratsamt Miltenberg möchte alle Vereine und Verbände auf diese neue Regelung...