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Nicht alles darf in den Müll. Besonders wenn es sich um Unterlagen mit personenbezogenen Daten handelt. Hier drohen hohe Strafen.  | Foto: Markus Bormann/stock.adobe.com/akz-o / TRD Wirtschaft)

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Was mit Unterlagen passieren muss, die gelöscht oder entsorgt werden sollen.

(TRD/AKZ) Seit dem jüngsten Facebook-Datenmissbrauchsskandal ist das Thema korrekter Umgang mit Personendaten wieder in aller Munde. Wichtig ist es deshalb, sich wieder mit den gesetzlichen Vorgaben zu diesem Thema auseinanderzusetzen: Die seit Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz regeln in Deutschland das Erfassen, Speichern und Nutzen von personenbezogenen Daten. Darin wird außerdem beschrieben, was mit Unterlagen...

  • Aschaffenburg
  • 18.10.19
  • 132× gelesen
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