Bauarbeit muss sich lohnen
Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen
Im Corona-Jahr 2020 waren die Verhandlungen für eine Erhöhung der Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe mehr als mühsam.
Die Mitglieder der Bundestarifkommission für das Bauhauptgewerbe, der auch Andrea Faggiano aus Obernburg für die Großregion Würzburg-Mainfranken angehört, haben versucht, bessere Bedingungen für die Beschäftigen zu erzielen- trotz Pandemie und dunklen Szenarien...
Die Fakten waren und sind jedoch eindeutig: Der Bausektor galt - und gilt- weiterhin als Motor der deutschen Wirtschaft. Von Auftragsrückgänge kaum Spuren.
Umso wichtiger und richtig ist die Erzielung des Ergebnisses aus der Mindestlohn-Tarifrunde: am 17.12.2020 wurde es mit großer Mehrheit von den Tarifvertragsparteien bestätigt.
Damit steigen ab dem 1. Januar 2021 der Mindestlohn 1 auf 12,85 Euro und der Mindestlohn 2 (West) auf 15,70 Euro beziehungsweise für Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit ab 1. Januar 2021 beträgt 12 Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und Berlin, wenn überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden. Damit leisten die Tarifvertragsparteien am Bau einen wichtigen Beitrag für armutsfeste Löhne und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Mindestlohn 1 (Ost und West):
Ab 1. Januar 2021 von 12,55 Euro auf 12,85 Euro.
Mindestlohn 2 (West):
Ab 1. Januar 2021 von 15,40 Euro auf 15,70 Euro.
Mindestlohn 2 (Berlin):
Ab 1. Januar 2021 von 15,25 Euro auf 15,55 Euro.
Weitere Infos unter www.igbau.de
Autor:Andrea Faggiano aus Obernburg am Main |
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