Hinweise des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg
Pflicht zur Verkehrssicherung

Das Landratsamt Miltenberg möchte auf die nachfolgenden Hinweise des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg zur Verkehrssicherung an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen aufmerksam machen:

Pflicht zur Verkehrssicherung
Es kommt immer wieder vor, dass auf die Straße stürzende Bäume oder Äste, die in das Lichtraumprofil der Straße ragen, zu einer ernsten Gefahr für die Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrende werden.

Das Staatliche Bauamt weist darauf hin, dass die Benutzerinnen und Benutzer von öffentlichen Straßen nicht nur vor den Gefahren zu schützen sind, die ihnen aus dem Zustand der Straße bei zweckgerechter Benutzung drohen, sondern auch vor solchen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und auf die Straße übergreifen können.
Nach der geltenden Rechtsprechung ist der Eigentümer oder Besitzer eines von ihm benutzten, an einer öffentlichen Straße liegenden Grundstückes verpflichtet, auf den Straßenverkehr gebührend Rücksicht zu nehmen und schädliche Einwirkungen, die von diesem Grundstück ausgehen und den öffentlichen Straßenverkehr gefährden, zu vermeiden.
Aus diesem Grunde sind die Bäume, die entlang von Straßen stehen, von dem jeweiligen Eigentümer stets auf ihren Zustand hin zu prüfen und, soweit es sich um morsche oder schadhafte Bäume handelt, umgehend zu fällen oder die Äste zu entfernen.

Die erforderliche lichte Höhe beträgt - senkrecht gemessen - 4,50 m. Der Mindestabstand nach den Seiten - vom Fahrbahnrand aus gemessen - soll bei Bäumen deren Durchmesser größer als 8 cm ist, ebenfalls 4,50 m betragen. Bei Ästen ist ein seitlicher Mindestabstand - gemessen vom Fahrbahnrand - von 1,50 m freizuhalten.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet alle Grundstückeigentümer, von deren Grundstücke die o. g. Gefahren ausgehen können, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, um so straf- und haftungsrechtlichen Folgen vorzubeugen.

In diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt Miltenberg ergänzend darauf hinweisen, dass es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses
der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen und Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, sind jedoch auch in diesem Zeitraum zulässig. Sollten geschützte Lebensstätten (bspw. Bruthöhlen, Nester) von den Maßnahmen betroffen sein, ist grundsätzlich eine vorherige Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Angebote

Auto & Co.Anzeige
1:00

Aufbereitung von Fahrzeugteilen
Eure Mehrwert-Werkstatt Stumpf in Elztal-Dallau

Wir haben uns auf die nachhaltige Aufbereitung von Fahrzeugteilen spezialisiert. 🌱🔧 Dazu zählen unter anderem die Reinigung von Rußfiltern, Automatikgetriebespülungen, Motorinnenreinigungen, Reinigung von Einlasskanälen mit dem Walnut-Blasting-Verfahren, Reinigung von Motorteilen mit dem Ultraschall-Verfahren, Reinigung des Ansaugtraktes auf Wasserstoffbasis (= Carbon-Cleaning). 🚗 Auf unserem Kanal geben wir euch nach und nach Einblicke in unsere Kfz-Meisterwerkstatt. Abonnieren, auf dem...

SeniorenAnzeige
0:51

Wohnen 60 Plus in Kleinheubach
Sichern Sie sich Ihre Wohnung und erleben Sie komfortables Wohnen bis ins hohe Alter. 🏡☺️

Aktuell bauen wir 19 moderne Wohnungen, speziell für Senioren ab 60 Jahren. Wir bieten den perfekten Raum für ein angenehmes und barrierefreies Leben. ✨ In wunderschöner Lage in Kleinheubach, mit Blick auf den Engelberg! ✨ Mit Wohnflächen zwischen 50 und 130 m² ✨ Bezugsfertig ab dem 1. Quartal 2025 ✨ Viele zusätzliche Services über die Caritas im Nachbargebäude buchbar! 👉 Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns und machen Sie den ersten Schritt in Ihr neues Zuhause!🗝️...

Beruf & AusbildungAnzeige

📢 Fripa auf der Jobmesse in Bürgstadt! 📢

Am 09.11.2024 ist es soweit – die Jobmesse in Bürgstadt öffnet ihre Türen, und wir, die Fripa aus Miltenberg, sind dabei! 🌟 Du willst deine Karriere in die Hand nehmen und Teil eines starken Teams werden? Dann schau an unserem Stand vorbei und entdecke, welche spannenden Möglichkeiten bei uns auf dich warten! 💼💪 Wir freuen uns auf dich! 📞 Tel.: (09371) 502-545 📧 E-Mail: personal@fripa.de 🌐 Website: www.fripa.de Save the Date! 💙

Bauen & WohnenAnzeige
19 Bilder

Küchenangebot
Nolte Musterküche inklusive Elektrogeräte bei E-KüchenDesign in Weilbach

Preis: 13.900 € statt 18.536 €*inkl. MwSt. *Ursprünglicher Preis des Anbieters Preis inklusive Geräte » Modell / Dekor ist nachlieferbar » Küche ist umplanbar » Montage gegen Aufpreis möglich » Lieferung gegen Aufpreis im Umkreis von 500 km möglich Artikelbeschreibung Nolte Nolte Ausstellungsküche L16 Lux 361 Lacklaminat, Weiß Hochglanz Nolte Ausstellungsküche L16 Lux 361 Lacklaminat, Weiß Hochglanz Angebotstyp Musterküche Küchen Beschreibung Koje 6 Hersteller Nolte Küchen Front L16 Lux 361...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.