Gültigkeit „Berechtigungsschein 1“ läuft ab – Masken können bis 27. Februar in Apotheken abgeholt werden
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bereits am Sonntag, 28. Februar 2021, der Abgabezeitraum bei den Apotheken für Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung abläuft! Bis zum Samstag, 27. Februar 2021, können Bezugsberechtigte den Berechtigungsschein 1 in jeder Apotheke gegen eine Eigenbeteiligung von 2,00 Euro einlösen. Die Scheine sind den meisten Bezugsberechtigten bereits per Post von ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Berechtigungsschein 2 mit einer Gültigkeit vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021zugestellt worden. Ab dem 01.03.2021 ist eine Einlösung des Berechtigungsscheins 1 leider nicht mehr möglich. Die Einlösung des Berechtigungsscheines 2 ist hiervon nicht betroffen. Mit dem rechtzeitigen Einlösen der Bezugsscheine und dem Verwenden von Schutzmasken helfen Sie, die Risikogruppen zu schützen.
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