Geschwindigkeitsreduzierung
Tempo 30 in Leidersbach wegen Lärmschutz
Seit Dienstag, 6. September, bringen Arbeiter des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg auf einem drei Kilometer langen Teilstück der Leidersbacher Ortsdurchfahrt – etwa vom Anwesen Ebersbacher Straße 14 bis zur Hauptstraße 214 – Verkehrsschilder an, die die Geschwindigkeit auf der Kreisstraße auf 30 Kilometer pro Stunde reduzieren.
Landrat Jens Marco Scherf erklärte am Dienstagmorgen im Beisein von Bürgermeister Michael Schüßler vor Ort, dass solche Anträge auf eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Regel von Gemeinden auf den Weg gebracht werden. In Leidersbach allerdings sei das anders gewesen, denn Anträge aus der Bürgerschaft hätten das Verfahren ins Rollen gebracht. So hatten Anwohner*innen unter anderem darauf hingewiesen, dass der Straßenverkehr zu viel Lärm verursacht – auch wegen des schlechten Straßenzustands in Teilbereichen der Ortsdurchfahrt. Daraufhin sei laut dem Landrat eine Lärmberechnung in Auftrag durch das Staatliche Bauamt gegeben worden, deren Ergebnisse die
Anwohnersorgen bestätigt haben.
Die Bürger*innen hätten einen rechtlich begründeten Anspruch auf Lärmschutz gemäß §45 Straßenverkehrsordnung, stellte Scherf klar. Die „letzte“ Entscheidung bei Lärmschutzfragen liegt bei einer Kreisstraße nicht beim Landratsamt, sondern bei der Regierung von Unterfranken. Nach deren Rückmeldung erfolgte die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung durch die untere Verkehrsbehörde am Landratsamt.
Der Lärm werde in Leidersbach nicht nur durch teilweise schlechten Straßenzustand, sondern in Teilbereichen auch durch die sehr enge Bebauung verstärkt, erklärte der Landrat. Die Befürchtungen einiger Leidersbacher Bürger*innen, nun werde der Bus ständig Verspätungen haben, konnte Scherf entkräften: Im Gespräch mit den Busunternehmen hätten diese darauf hingewiesen, dass die Busse bereits jetzt im Schnitt nicht schneller als Tempo 30 fahren könnten aufgrund der schlechten Straße, parkender Autos und der allgemeinen Verkehrssituation.
Scherf ergänzte, dass dem Landratsamt weitere Anträge auf Temporeduzierungen aus anderen Ortschaften des Landkreises vorliegen. In seiner jüngsten Bürgersprechstunde sei ein weiterer Antrag hinzugekommen. Diese Ansinnen würden allesamt geprüft im Hinblick auf möglicherweise erhöhtes Unfallgeschehen, Zugang zu Kinder- und Senioreneinrichtungen oder ein den gesetzlich definierten Wert übersteigendes Lärmaufkommen. Nur in diesen Fällen sei es prinzipiell möglich,
Geschwindigkeitsreduzierungen anzuordnen.
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