Polizeibericht
Raum Obernburg | Alkoholfahrt, Motorroller manipuliert, Zu schnell unterwegs bei nasser Fahrbahn, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg am Main für Montag, 9. August 2021
Alkoholisierter Pkw-Fahrer unterwegs
Sulzbach a.Main. Am Montag um 00:55 Uhr fiel ein 23-jähriger Fahrer eines Pkw Ford in der Hauptstraße bei einer Verkehrskontrolle durch starken Atemalkoholgeruch auf. Ein Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,64 mg/l. Dem Fahrzeuglenker wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.
Motorroller manipuliert
Kleinwallstadt. Am Sonntag um 20:30 Uhr hielt eine Streife einen Mofa-Roller im Bahnweg zur Kontrolle an, der mit einem 16-Jährigen besetzt war. Hierbei wurden technische Manipulationen am Kraftrad festgestellt, die zu einer Erhöhung der zulässigen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit führten. Der Jugendliche hätte somit zum Führen des Fahrzeugs einer Fahrerlaubnis bedurft, die er nicht hat. Der Roller wurde zur Beweissicherung sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Zu schnell unterwegs bei nasser Fahrbahn
Sulzbach a.Main. Am Sonntag um 18:35 Uhr ereignete sich auf der Kreisstraße MIL30 ein Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro entstand. Ein 23-Jähriger fuhr mit seinem Pkw Toyota von Soden in Richtung Leidersbach und kam bei regennasser Fahrbahn aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern. Die Fahrt endete nach dem Überfahren eines Verkehrszeichens im Straßengraben. Der Pkw musste abgeschleppt werden. Der Fahrer und seine 22-jährige Begleiterin blieben unverletzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit E-Scooter
Klingenberg a.Main (OT Trennfurt). Am Sonntag um 14:25 Uhr geriet die Fahrerin eines E-Scooters in der Trennfurter Straße ins Visier einer Streife, da an ihrem Fahrzeug keine Haftpflichtversicherungsplakette angebracht war. Bei der weiteren Kontrolle ergab sich, dass der Scooter tatsächlich nicht versichert war und über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h verfügte. Die 47-Jährige hätte zur Inbetriebnahme einer Typengenehmigung und Fahrerlaubnis bedurft - beides existierte nicht. Das Kfz wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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