Bonusprogramm der BKK Akzo Nobel Bayern
BKK Bonusprogramm belohnt jede Präventionsmaßnahme mit einer eigenen Prämie
Durch unser Vorsorge-Bonusprogramm können Sie für jede durchgeführte Maßnahme bei der Inanspruchnahme gesetzlicher Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen punkten und so Ihren individuellen Bonus erhalten.
Das Neue am Bonussystem ist, dass alle Versicherten – egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind – daran teilnehmen können.
Durch Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu.
Wir bieten ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) und ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche an.
Bonusprogramm für Erwachsene
Teilnahmeberechtigte Versicherte des Erwachsenenbonus erhalten einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen:
- Einen Bonus von 15 € für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“).
- Einen Bonus von 15 € für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL).
- Einen Bonus von 15 € für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2.
- Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €.
Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche
Teilnahmeberechtigte Versicherte des Kinder-/Jugendbonus erhalten einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen:
- Einen Bonus von 15 € für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“).
- Einen Bonus von 15 € für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2.
- Einen Bonus von 10 € für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V.
- Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €.
Bei Impfungen beachten Sie bitte folgendes:
Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
Ergänzung Bonusprogramm (Beschluss in der Verwaltungsratssitzung am 21.07.2021, gültig rückwirkend zum 01.01.2021)
Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben ab sofort und rückwirkend zum 01.01.2021 außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt:
a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt.
b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.
c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.
Wie erhalte ich meinen Bonus?
Ein entsprechendes Bonusheft erhalten Sie bei Ihrer BKK Akzo Nobel Bayern oder als Download auf unserer Website bkk-akzo.de.
Füllen Sie das Bonusheft vollständig aus und lassen Sie sich die durchgeführten Untersuchungen/Impfungen in Ihrer Arztpraxis abstempeln. Sobald Sie alle Ihnen möglichen bzw. gewünschten Maßnahmen erfüllt haben, senden Sie uns Ihr Bonusheft zu. Alternativ besteht auch die Möglichkeit es in unserer Online-Geschäftsstelle (www.meine.bkk-akzo.de) hochzuladen. Im Anschluss daran können wir Ihnen nach entsprechender Prüfung Ihren Bonus erstatten.
Wichtig ist hierbei, dass das Bonusheft immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden muss. Später eingereichte Bonushefte können leider nicht mehr angerechnet werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage bkk-akzo.de sowie über unsere Mitarbeiter (Telefon: 06022 7069 480).
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Ab 2022: Altes Bonusprogramm - neues Format
Bitte beachten Sie, dass es für 2022 ein neues Bonusformular gibt - jeweils für Erwachsene und Kinder/Jugendliche. Das Bonusprogramm selbst bleibt inhaltlich gleich, nur das Aussehen verändert sich. Wir ändern das Format – ab sofort zweiseitig in DIN A4. Sie bekommen ein Formular für alle Stempel. Darüber hinaus wird dieses individualisiert, also mit Ihrem Namen und Ihrer Krankenversicherungsnummer, versehen sein. All dies ermöglicht Ihnen und uns eine schnellere und einfachere Bearbeitung. Der Download einer Blanko-Vorlage ist somit nicht mehr möglich. Wir senden Ihnen Ihr Bonusformular 2022 gerne auf Anfrage bzw. automatisch mit dem Bescheid über Ihren Bonus 2021 zu.
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