Landratsamt Miltenberg
3G-Regel im Landratsamt gilt bis 13. März 2022
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass der Zugang zum Landratsamt Miltenberg und allen Außenstellen weiterhin nur nach der 3G-Regel möglich ist. Das heißt, dass Besucher*innen vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein müssen. Die Regelung gilt bis vorerst Sonntag, 13. März. In den Gebäuden gilt zudem weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.