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Nachträgliche Änderungen im Notarvertrag
Bestimmte Verträge müssen vom Notar beurkundet werden, damit sie wirksam werden. Dies sind unter anderem der Grundstückskaufvertrag, der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts, sowie die Einräumung von Wohneigentum. Bisher ließ das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), eine Ausnahmeregelung bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu. Änderungen am Grundstückskaufvertrag bedürfen ausnahmsweise nicht der notariellen Beurkundung, wenn sie nach der...