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Geld für Betrieb
Soforthilfe Corona des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg kein Darlehen

Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, 30.000 Euro für...

  • Neckar-Odenwald-Kreis
  • 30.03.20
  • 438× gelesen
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