Wirtschaft
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Wirtschaft und Soziales
Bei gefälschten Impfausweisen besteht eine „Strafbarkeits-Lücke“ (TRD/WID) Das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke ist momentan nicht strafbar. Deshalb kann er auch nicht beschlagnahmt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 26. Oktober 2021 (AZ: 3 Qs 38/21), so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. Der Hintergrund: Am 11. Oktober 2021 beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten...