Politik
Nur in geringen Mengen zulässig
Wasserentnahme im Stadtgebiet Walldürn
Nach den Bestimmungen des Wassergesetzes ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, Brunnen und Quellen grundsätzlich in geringen Mengen allgemein zulässig. Dies beinhaltet unter anderem das Schöpfen mit Handgefäßen. Jedoch nicht das Füllen von Fässern, Containerlösungen oder entsprechenden Fahrzeuganhängern. Das Stadtbauamt hat aus gegebenem Anlass in den vergangenen Tagen bei einer Kontrolle der öffentlich zugänglichen Brunnen und Gewässer grobe Verstöße gegen die Regelungen zum...