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Rückkehr zur Lockerheit - unter Einhaltung von Sicherheitsregeln
Mit aller Vorsicht ist öffentliches Vergnügen ab 1.Oktober 2021- allerdings in abgespeckter Form wieder möglich - unter Drei-G-Bedingungen. Das entschied die bayerische Staatsregierung am 30.09.2021. Der Lockerungskurs, beschlossen vom Ministerrat in München, zielt auf Volksfeste und öffentliche Festivitäten, die künftig wieder möglich sind. Weiterhin müssen aber die Sicherheitsregeln eingehalten werden. So müssen die Besucher nachweisen, dass sie entweder gegen Corona geimpft, davon genesen...