Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz
Pressebericht der PI Miltenberg vom 30.03.2016 Kleinheubach – Bei der Kontrolle eines Daimler Sprinterfahrzeugs am Dienstag gegen 14.00 Uhr in der Hauptstraße stellten die Beamten fest, dass der 32jährige Fahrer das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken führte. Obwohl ihm das bewusst war, führte er die erforderlichen Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten nicht mit. Den 32jährigen aus Frankfurt erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz.