Denkmalschutz-Immobilien:
Bei Veränderungen rechtzeitig im Landratsamt melden
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien bei geplanten Veränderungen an diesen Immobilien rechtzeitig bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miltenberg oder der zuständigen Kommune melden müssen. Sie können Auskunft geben, ob für die geplante Maßnahme eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erforderlich ist. Ist eine Erlaubnis nötig, muss hierfür...