Neuer Mindestlohn ab 2019: Verträge von Minijobbern anpassen
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Für einige Minijobber ist daher eine Vertragsanpassung notwendig, damit sie nicht über die 450-Euro-Grenze kommen. Aus BERLIN: Wer einen Minijobber etwa als Putzhilfe beschäftigt, muss zum Jahreswechsel eventuell den Arbeitsvertrag anpassen. Denn ab 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Minijobber könnten aus dem Grund bei gleicher monatlicher Stundenzahl plötzlich über die...