Urteil

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Garten
Strittiger wird es, wenn ein tiefer Swimmingpool angelegt oder ein Gartenhaus gebaut werden soll.  | Foto: Quelle: adobe/TRD Haus und Garten

Der Garten im Mietvertrag:
Mit „Kümmern“ sind einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Laubharken und Unkrautjäten gemeint

(TRD/WID) Im Garten des eigenen Häuschens ist sehr viel erlaubt. Doch Vorsicht: Mieter einer Immobilie mit Garten müssen genau in den Mietvertrag schauen, was sie mit der Grünfläche machen dürfen und was nicht. Vor allem muss unterschieden werden, ob der Garten zu einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus gehört. Experten eines Versicherers erklären, was man als Mieter im Garten machen darf, machen muss und was gar nicht geht. Hat das Haus einen Garten und steht dieser mit im...

  • Aschaffenburg
  • 15.07.21
  • 114× gelesen
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