Umsatzfreigrenzen

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Vereine

Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht hat sich geändert

Die Koordinationsstelle für bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Miltenberg weist daraufhin, dass es mit Jahresbeginn 2021 zu mehreren Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht gekommen ist, die auch Auswirkungen auf Vereine und Verbände haben. Dabei geht es unter anderem um Freibeträge, Umsatzfreigrenzen und vereinfachte Spendennachweise. So wird etwa der Übungsleiterfreibetrag von 2021 an von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht, der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro. Weiter...

  • Landkreis Miltenberg
  • 18.01.21
  • 50× gelesen
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