Genesenennachweis
Genesenennachweis bei COVID-19
Das Landratsamt weist darauf hin, dass ein Genesenennachweis bei COVID-19 gemäß Infektionsschutzgesetz nur ausgestellt werden kann, wenn die Testung durch einen Nukleinsäure-Nachweis nachgewiesen wurde und die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Als gültige Tests gelten beispielsweise ein PCR-Test, ein sogenannter PoC-NAT-Test (Schnelltests, bei denen die Analyse vor Ort binnen einer Stunde erfolgt – etwa in Apotheken) oder andere...