Reisemobil und Caravan
Wohnwagen und Reisemobile sind als Dauerparker auf öffentlichen Straßen nicht gerne gesehen
Wo stellt man bloß das rollende Appartement sicher ab? Vor dieser Frage stehen jetzt viele Urlaubs-Heimkehrer. Denn das gute Stück soll ja die Wartezeit bis zum nächsten Start unbeschadet überstehen – und der Besitzer will kein Bußgeld riskieren. (TRD/MID) Wenn kein Straßenschild das Parken verbietet, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und weniger als 7,5 Tonnen wiegt, wenn die Markierungen beachtet werden und auch noch ein Abstand von mindestens drei Metern zur gegenüberliegenden...