Ehrenamtliche sollen Vormundschaften übernehmen
Rechtliche Änderungen im Sozialgesetzbuch VIII und im Bürgerlichen Gesetzbuch haben dazu geführt, dass nun ehrenamtlichen Vormundschaften der Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft eingeräumt wird. Im Landratsamt Miltenberg kümmert sich Virginia Wagner darum, geeignete Ehrenamtliche für diese verantwortungsvolle Aufgabezu finden. Bislang war es gesetzlich so geregelt, dass Vormundschaften und Pflegschaften von Amtsvormündern geführt werden – also Mitarbeitenden des Jugendamts. Auf den...