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Foto: pexels.com | Melvin Buezo

Lockdown Lockerungen
Schuhgeschäfte dürfen öffnen | kein April Scherz

Gerichtsbeschluss: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat beschlossen, dass die Schuhgeschäft in Bayern ab heute wieder öffnen dürfen, denn Sie haben eine genauso große Bedeutung wie Buchhandlungen oder Bau- und Gartenmärkt. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und eine Grundvoraussetzung zum ausüben einiger Berufe. Öffnen dürfen sie auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100.

  • Miltenberg
  • 01.04.21
  • 280× gelesen
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