Wirtschaft
Schwerbehinderte Menschen beschäftigen - Meldepflicht für Betriebe bis 31. März 2018
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber am Bayerischen Untermain bis spätestens 31. März 2018 der Agentur für Arbeit Aschaffenburg ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden....