Mehrwegverpackungspflicht
Gastronomie muss Mehrwegverpackungen anbieten
Seit dem 1. Januar 2023 hat sich für Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, etwas geändert: Sie sind nun dazu verpflichtet, Speisen und Getränke nicht nur in Einweg-Kunststofflebensmittelverpackungen oder EinwegGetränkebechern abzugeben, sie müssen ihrenGästen alternativ auch Mehrweg-Verpackungen anbieten und diese wieder zurücknehmen. Darunter fallen beispielsweise Restaurants, Cafés, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbisse und Tankstellen. Ausgenommen sind...