Coronavirus
Lockerungen in Hessen ab 22. Juni 2020
Ab dem 22. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen: Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen dürfen drei Besuche pro Woche von einer Person erhalten (unabhängig ob Angehöriger oder sonstige nahestehende Person). Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können von einer Person pro Tag besucht werden. Die Besuche sollen auch an den Wochenenden ermöglicht werden. Es bestehen weiterhin Besuchsverbote für...