Schutzmasken
Gültigkeit „Berechtigungsschein 2“ läuft ab –Masken können bis 15. April in Apotheken abgeholt werden
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Abgabezeitraum bei den Apotheken für Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung abläuft! Der Berechtigungsschein 2 hat eine Gültigkeit vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021. Bis zum Donnerstag, 15. April 2021, können Bezugsberechtigte den Berechtigungsschein 2 in jeder Apotheke gegen eine Eigenbeteiligung von 2,00 Euro einlösen. Der Coupon wurde den Berechtigten per Post von ihrer Krankenkasse zugestellt. Damit endet vorläufig die Verteilaktion von...