Regionaler Planungsverband
Öffentliches Beteiligungsverfahren zur Windkraft startet
Mit Freitag, dem 15. November 2024 beginnt offiziell das förmliche Verfahren zur öffentlichen Beteiligung zur Neufassung des Kapitels „5.2 Energie“ des Regionalplans. Darin geregelt werden die Vorrangflächen für Windenergieanlagen. Bis zum 15. Januar 2025 - und damit doppelt so lang, wie gesetzlich vorgeschrieben - besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen. Auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes unter www.regionaler-planungsverband.de finden sich unter dem Stichwort...