Notarvertrag

Beiträge zum Thema Notarvertrag

Bauen & WohnenAnzeige

Nachträgliche Änderungen im Notarvertrag

Bestimmte Verträge müssen vom Notar beurkundet werden, damit sie wirksam werden. Dies sind unter anderem der Grundstückskaufvertrag, der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts, sowie die Einräumung von Wohneigentum. Bisher ließ das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), eine Ausnahmeregelung bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu. Änderungen am Grundstückskaufvertrag bedürfen ausnahmsweise nicht der notariellen Beurkundung, wenn sie nach der...

  • Leidersbach
  • 29.08.18
  • 631× gelesen
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.