Wirtschaft
Neues Merkblatt für Umgang des Handwerks mit gefährlichen Abfällen
Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg weist darauf hin, dass im Zuge gesetzlicher Neuregelungen auch Handwerker verpflichtet sind, den Umgang mit Abfällen anzuzeigen und bei gefährlichen Abfällen die Vorschriften der Nachweisverordnung zu beachten. Kurz gesagt: Für Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen besteht eine Anzeigepflicht, für die Beförderer von gefährlichen Abfällen eine Erlaubnispflicht (Paragraphen 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Konkret bedeutet das,...