Corona Krise
Teilweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Krankenhäusern und Rehakliniken in Unterfranken
Ab 30. Mai 2020 Vorhaltepflicht der Krankenhäuser für Behandlung von COVID-Patienten festgelegt auf 15% der Allgemein- und Intensivkapazitäten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit; auch in Reha-Einrichtungen sind 15 % der Behandlungskapazitäten vorzuhalten Beim Infektionsgeschehen in Bayern und der Belegungssituation in den Krankenhäusern mit Covid-19-Patienten war zuletzt vielerorts eine deutliche Entspannung festzustellen. Innenministerium und Gesundheitsministerium haben deshalb bereits Anfang...