Schnittguthaufen können Tieren Lebensraum bieten
Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt weist darauf hin, dass wieder die Zeit begonnen hat, in der Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden. Dies ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, bis Ende Februar zulässig. Das Schnittgut wird auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, aufgeschichtet, um verbrannt zu werden. Dies ist außerhalb der Ortslage grundsätzlich auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, zulässig. Wenn Schnittgut aber nicht gleich verbrannt wird, bietet es Vorteile für die...