Europawahl
Wahlwerbung und die Sicherheit im Straßenverkehr
Mit Blick auf die Wahlwerbung zur bevorstehenden Europawahl weist das Landratsamt auf die relevanten Regelungen zur Sicherheit im Straßenverkehr hin. Ein ausführliches Schreiben finden parteilich Engagierte auf der Homepage des Landkreises unter www.wahl-ab.de. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, darf Wahlwerbung nicht an außerörtlichen Straßen und unmittelbar nach einer Ortseinfahrt platziert werden. Dabei besteht kein Unterschied, ob sie sich auf privatem oder öffentlichem Grund...