Änderung des Waffengesetzes bringt Neuregelungen
Mit Wirkung vom 6. Juli 2017 ist das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Verbunden damit sind einige Änderungen – etwa was die Aufbewahrung der Waffen angeht. Auch eine Amnestieregelung ist darin aufgeführt. Laut Amnestieregelung kann jeder, der unerlaubt eine Waffe oder Munition besitzt, diese bis zum 1. Juli 2018 der Waffenbehörde oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Mit dieser Regelung soll die Zahl der illegal zirkulierenden Waffen...