Miltenberg achtet auf Tradition bei der Michaelismesse
Es gilt noch die Jahrmarktsordnung aus dem Jahr 1928. Inzwischen gibt es zwar drei Nachträge, der letzte aus dem jahr 1975, aber viele Regelungen aus 1928 sind noch gültig. Wenn man die Jahrmarktsordnung liest, wird man nostalgisch. Ich bin mir nicht sicher, ob alle Reglungen zu Feuerstellen noch den heutigen Brandschutzvorschriften entsprechen. Auch die Regelungen zu Hygiene aus dem jahr 1928 werden nicht jeden Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt begeistern. Weitere lustige Inhalte finden Sie...