Hilfsdienst Grosswallstadt e.V. als Gemeinnützig anerkannt
Am 14.11.2014 erhielt der am Anfang des Jahres neu in Großwallstadt gegründete Verein "Hilfsdienst Grosswallstadt e.V.“ vom Finanzamt Aschaffenburg die Bescheinigung, dass die Satzung der Körperschaft die Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt und somit als Gemeinnützig anerkannt ist. Der Verein ist daher berechtigt, für Spenden die er für Satzungsgemäße Zwecke erhält eine entsprechende Spendenbestätigung auszustellen. Der Satzungsgemäße Zweck ist: die Förderung der Rettung aus...