Bürgerbegehren Grundschule Miltenberg
Stadtrat bestätigt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
In seiner Sitzung am 29.3. hat der Stadtrat nach Prüfung der Stimmen durch die Gemeindeverwaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einstimmig bestätigt. Die Verwaltung hat den Stadtrat zuvor über 1836 zulässige Stimmen informiert. Damit ist die für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens notwendige Stimmenzahl von 10 % aller Wahlberechtigten weit überschritten. 723 Stimmen sind für die Zulässigkeit notwendig gewesen, über 1800 liegen vor, also ca. die 2,5 fache Menge. Der Stadtrat wird über...